AGBs
ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VOLKSHOCHSCHULE LANDSHUT
I. VERTRAG
1. Anmeldung und Zahlung der
Kursgebühr
Durch die Anmeldung zu einem Kurs erkennt der Teilnehmer die
Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Landshut
an, die in der Geschäftsstelle aufliegen und dem Teilnehmer auf Verlangen
ausgehändigt werden. Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich
von der Geschäftsleitung der vhs bestätigt sind.
Die Anmeldung zu Kursen und Veranstaltungen muss spätestens
15 Tage vor Kursbeginn erfolgen.
Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch, schriftlich (per
E-Mail, Fax oder Brief), online oder per Eintragung in die von den Kursleiter/innen ausgehändigten Anmeldelisten für
Folgekurse stattfinden und ist für den Teilnehmer verbindlich. Der Vertrag
kommt mit Annahme durch die vhs, die keiner
bestimmten Form bedarf, zustande. Der Teilnehmer erhält eine
Anmeldebestätigung/Rechnung per E-Mail oder per Post. Bitte beachten Sie, dass
der Besuch eines Kurses oder einer Veranstaltung nur mit einer gültigen
Anmeldebestätigung möglich ist. Die Anmeldebestätigung ist nicht übertragbar.
Die vereinbarte Gebühr wird mit dem Zustandekommen des
Vertrages zur Zahlung fällig. Die Kursgebühr bezahlen Sie entweder bar, mit
EC-Karte oder per Lastschrift. Bei telefonischer und schriftlicher Anmeldung
sowie bei Anmeldung online ist nur das Lastschriftverfahren möglich. Ohne
vorherige Zahlung der Gebühren ist eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen
ausgeschlossen.
Die Gebühren werden bei erteilter Abbuchungsermächtigung per
Lastschrifteinzug vom angegebenen Konto abgebucht. Kosten, die durch
fehlerhafte Angaben der Bankverbindung des Teilnehmers, unberechtigten Widerruf
oder nicht ausreichende Kontodeckung entstehen, gehen zu Lasten der
Kontoinhaber.
2. Leistungsumfang,
Schriftform
Der Umfang der Leistungen der Volkshochschule Landshut ergibt
sich ausschließlich aus der Kursbeschreibung des Programms. Mündliche
Nebenabreden sind nicht getroffen. Die Kursleiter/innen sind zur Änderung der
Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen
jedweder Art bedürfen der Schriftform.
3. Musikabteilung
Für die Musikabteilung der vhs Landshut gelten zusätzlich die unter 21. abgedruckten
Vereinbarungen.
4. Fachbereiche Beruf und vhs business sowie EDV und
E-Learning bzw. die e-media@cademy
Für die Fachbereiche Beruf und vhs business sowie EDV und E-Learning bzw.
die e-media@cademy
gelten zusätzlich die unter 22. abgedruckten Vereinbarungen.
5. Reiseveranstaltungen
Bei allen mehrtägigen Reiseveranstaltungen ist die vhs Landshut nicht Reiseveranstalter, sondern nur
Vermittler. Der jeweilige Reiseveranstalter geht aus dem Anmeldeformular
hervor. Es gelten die jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Reiseveranstalters.
6. Prüfungsvoraussetzungen/Prüfungen
Schließt ein Kurs oder ein Ausbildungslehrgang mit einer
Prüfung ab, so ist allein der Teilnehmer dafür verantwortlich, dass er die für
die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen, die vor Kursbeginn
bekannt gegeben worden sind, erfüllt. Die vhs ist
nicht verpflichtet, das Vorliegen der Voraussetzungen zu überprüfen. Der
Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung oder Ableistung einer Prüfung.
7. Computernutzung
Bei allen Kursen, in denen Computer zum Einsatz kommen,
gelten zusätzliche Bedingungen, die in einer gesonderten Vereinbarung geregelt
werden. Diese Vereinbarung wird zu Beginn des Kurses zwischen der
Volkshochschule Landshut und Teilnehmendem abgeschlossen. Mündliche
Nebenabreden und Zusagen haben keine Gültigkeit. Unsere Dozenten sind nicht zur
Änderung der Vertragsbedingungen berechtigt. Im Übrigen gelten die in Ziffer
21.6. abgedruckten Bedingungen.
II. VERTRAGSÄNDERUNGEN
8. Lehrpläne/Absage von
Kursen
Die vhs behält sich die Änderung
des Lehrplanes, die Verlegung und Absage von Kursen oder den Wechsel des
Dozenten aus organisatorischen Gründen vor. Die vhs
wird ihre eingeschriebenen Hörer bei Verlegung oder Absage nach Möglichkeit
rechtzeitig in geeigneter Form benachrichtigen.
Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Bei Absage durch
die vhs vor Kursbeginn wird die bezahlte Kursgebühr
in voller Höhe rückerstattet. Bei Absage durch die vhs
nach Kursbeginn erfolgt anteilige Rückerstattung. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen. Eine Kündigung durch den Teilnehmer ist ausgeschlossen, wenn
der Inhalt des Kurses nur unwesentlich
verändert wird.
9. Gebührenerhöhung/Staffelpreisregelung
Kurse mit festgelegter Mindestteilnehmerzahl können bei
Nichterreichen dieser Zahl nur durchgeführt werden, wenn die Gebühren erhöht
werden. In diesem Fall bedarf es der Absprache mit der vhs
Geschäftsstelle.
Für den Fachbereich Fremdsprachen gilt nachstehende
Staffelpreisregelung: Ist mit Kursbeginn die von der vhs
festgesetzte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, muss der Kurs abgesetzt
werden, es sei denn, die Teilnehmer erklären sich bereit, den durch die
Staffelpreistabelle definierten Aufpreis zu zahlen. Die angegebene Kursgebühr
von 68,00 € bei 15 Kurstagen gilt ab einer Kursgröße von mindestens 12
Teilnehmern. Um Ihnen auch bei weniger als 12 Teilnehmern Ihren Sprachkurs zu
ermöglichen, bieten wir Ihnen folgende Staffelpreisregelung an:
11
Kursteilnehmer 74,00 € 10
Kursteilnehmer 80,00 €
9 Kursteilnehmer 86,00 € 8 Kursteilnehmer 95,00 €
7 Kursteilnehmer 107,00 € 6 Kursteilnehmer 119,00 €
5 Kursteilnehmer 131,00 €
Die endgültige Teilnehmerzahl und der damit geltende Preis
werden am dritten Kurstag festgelegt.
Durch eine nach dem dritten Kurstag erneut eintretende
Änderung der Teilnehmerzahl wird die getroffene Vereinbarung nicht mehr
berührt. Ein Anspruch auf erneute Anpassung besteht weder seitens der vhs noch seitens der Kursteilnehmer. Wird im Kurs keine
Einigung erzielt, wird der Kurs von der vhs abgebrochen.
Erfolgt der Abbruch nach der ersten Unterrichtsstunde, werden die Kursgebühren
an die Teilnehmer in vollem Umfang zurückerstattet. Erfolgt der Abbruch später,
sind die bis dahin gehaltenen Stunden anteilig von den Kursteilnehmern zu
bezahlen. Sollte der Teilnehmer mit den Kurskonditionen nicht einverstanden
sein, kann er sofort vom Vertrag zurücktreten. Dies muss umgehend, spätestens
aber drei Tage vor dem zweiten Kurstermin bei der vhs
Geschäftsstelle angezeigt werden.
10. Kündigung von Kursen, Lehrgängen,
Seminaren und Veranstaltungen
Der Vertrag über die Teilnahme an einem Kurs,
Ausbildungslehrgang, Seminar oder Veranstaltungen kann vom Teilnehmer nur aus
wichtigem Grund, der durch geeignete Unterlagen nachzuweisen ist (z.B. ärztl.
Attest), gekündigt werden. Die Kündigung ist gegenüber der vhs
auszusprechen und bedarf der Schriftform. Kündigt der Teilnehmer bis zum
zehnten Tag vor Kursbeginn, werden bereits bezahlte Gebühren in voller Höhe
zurückerstattet; wird die Kündigung später, jedoch noch vor Kursbeginn
ausgesprochen, werden die bezahlten Gebühren abzüglich einer Verwaltungsgebühr
i. H. v. 11,00 € zurückerstattet. Bei Kündigung während des Kurses werden die
Gebühren anteilig zurückerstattet. Die vhs ist jedoch
berechtigt, für bereits erbrachte Leistungen sowie sonstige Aufwendungen ohne
Nachweis 50% der Kursgebühren einzubehalten. Macht der Teilnehmer geltend, die
bereits erbrachten Leistungen und sonstigen Aufwendungen seien tatsächlich
geringer, hat er hierfür den Nachweis zu erbringen. Bei Lehrgängen steht dem
Teilnehmer ein Kündigungsrecht zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Kursbeginn
und danach mit einer Frist von 3 Monaten zu. Kommt der Kursteilnehmer bei einem
Kurs oder Lehrgang, bei dem die Kursgebühr in Raten zahlbar ist, mit der
Zahlung einer Rate in Verzug und zahlt er trotz einer Nachfrist nicht, so ist
die vhs zur fristlosen Kündigung des Vertrages und
zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers berechtigt.
Bei der Kündigung von Tagesfahrten wird eine pauschale
Stornogebühr erhoben. Diese beträgt ab dem 9. Tag vor dem Reisetermin 50 % des
Reisepreises. Erfolgt eine Kündigung abdem 3. Tag vor
Reisebeginn, werden 100 % der Gebühr fällig.
11. Materialkosten
Unsere Kochkurse sind alle ohne Rohware kalkuliert. Da die
Zutaten vom Marktpreis und ihrer Art schwanken, fallen für jeden Kurs
zusätzliche Materialkosten zwischen 8,00 € und 13,00 € pro Abend an. Diese
Materialkosten werden am Abend direkt vom Dozenten kassiert. Sollten Sie den
Kurs kurzfristig stornieren müssen, fallen neben der üblichen Stornogebühr
Materialkosten in Höhe von 10,00 € in jedem Falle an, da unsere Dozenten die
Rohware für die Kurse entsprechend der gebuchten Personenzahl vorher bestellen
bzw. einkaufen.
III. WEITERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
12. Haftung
Die Haftung der Volkshochschule für Schäden jeglicher Art,
gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf Fälle beschränkt,
in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt. Die vhs Landshut haftet nicht für
die Garderobe ihrer Hörer.
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, im Falle einer Störung
oder eines Unglücksfalles alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen oder entstehende Schäden möglichst gering zu halten.
13. Unterrichtsort,
Unterrichtsräume und Unterrichtsstunden
Die Kurse finden in Räumen der vhs
(Ländgasse 41, Altstadt 216), der Berufsschule I
(Luitpoldstr. 26), oder in anderen Einrichtungen statt. Der Unterrichtsort wird
auf der Anmeldebestätigung/ Rechnung angegeben. Die Unterrichtsräume und deren
Einrichtung sind von den Teilnehmern pfleglich zu behandeln sowie die Schul-
und Hausordnung zu beachten. Nach Unterrichtsende sind die Räume in
ordentlichem Zustand und mit unveränderter Möblierung zu verlassen. In allen
Schulgebäuden sowie Unterrichtsräumen gilt absolutes Rauchverbot. Die
Unterrichtsstunde umfasst, wenn nichts anderes angegeben, 45 Minuten. Ihren
Wagen können Sie leider nicht auf dem vhs-Parkplatz
parken.
14. Ferienordnung
Die kursfreien Tage richten sich nach der für Bayern gültigen
Ferienordnung und den gesetzlichen Feiertagen. Änderungen können mit dem
jeweiligen Dozenten abgesprochen werden, bedürfen jedoch der Zustimmung der
Geschäftsleitung.
15. Teilnahmebescheinigung
Die vhs bescheinigt dem Teilnehmer
auf Wunsch und nach regelmäßiger Teilnahme (mindestens 80 % der Kursstunden
wurden besucht) nach Beendigung des Kurses den Kursbesuch und den behandelten
Unterrichtsstoff. Für eine solche Bescheinigung wird eine Bearbeitungsgebühr
von 10,00 € erhoben.
16. Urheberrechtsschutz
Aus urheberrechtlichen Gründen müssen wir Sie
darauf hinweisen, dass Fotografieren, Filmen und Mitschneiden auf Band in den
Veranstaltungen nicht gestattet sind. Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der
Volkshochschule Landshut auf keine Weise verwertet, insbesondere nicht
vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden.
17. Gutscheine
Die Volkshochschule Landshut bietet die Möglichkeit,
Geschenkgutscheine für Veranstaltungen zu erwerben.
Für Gutscheine gelten besondere Geschäftsbedingungen, die in
der vhs eingesehen werden können. Insbesondere gilt:
Der Gutschein berechtigt zur Teilnahme an einer oder mehreren
Veranstaltungen bis zum Gesamtwert des Gutscheins.
Nach einer Frist von 3 Jahren (nach dem Ausstellungsdatum)
verfällt der Anspruch auf Einlösung des Gutscheins.
Der Besitz eines Gutscheins berechtigt nicht zur Teilnahme an
einer ausgebuchten Veranstaltung.
Der Gutschein ist bei Erwerb sofort zu bezahlen. Gutscheine
können weder ganz noch teilweise gegen Bargeld oder Rückzahlung von Geld
eingetauscht werden.
18. Rauchverbot
Bitte beachten Sie, dass in unseren Räumlichkeiten und auf
dem Schulgelände generell ein Rauchverbot besteht. Dies gilt insbesondere auch
für alle Veranstaltungsräume.
19. Mitnahme von Tieren
Es ist untersagt, Tiere in den Unterricht mitzubringen. Dies
gilt für alle Veranstaltungen.
20. Datenschutz
Ihre Bestandsdaten und freiwilligen Angaben verwenden wir zur
Erbringung unserer Leistungen und für Ihre zukünftige Betreuung mit
Informationen rund um das vhs-Angebot per Post. Ihre
E-Mail-Adresse verwenden wir mit Ihrer Zustimmung, um Sie in unserem Newsletter
über Kurse und Angebote zu informieren. Es findet keine Weitergabe der Daten an
Dritte zu Werbezwecken statt. Wenn Sie gar keine Informationen über Angebote
und Dienstleistungen der vhs wünschen, können Sie uns
dieses jederzeit formlos mitteilen, z.B. per Mail an
newsletter@vhs-landshut.de oder schriftlich an die
Geschäftsstelle.
21. Zusätzliche Vereinbarungen
zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für den
Fachbereich Musik –
Einzelunterricht
21.1. Anmeldung und Aufnahme
Anmeldungen sind mittels Formblatt schriftlich an die
Musikabteilung zu richten. Bei minderjährigen TeilnehmerInnen
ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Mit der Einteilung zum Unterricht gilt der Schüler als
aufgenommen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils geltenden
Fassung werden dabei ausgehändigt.
Die Aufnahme kann von der Erfüllung bestimmter Bedingungen
abhängig gemacht werden.
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht, ebenso nicht auf
eine bestimmte Form des Unterrichts.
21.2. Gebühren
(1) Die Gebühren für den Instrumentalunterricht sind im
Allgemeinen Jahresgebühren und beziehen sich auf den Unterrichtszeitraum von
Mitte September bis Ende Juli des darauf folgenden Jahres. Sie sind in vier
Raten zu zahlen und werden jeweils am 15. Oktober, 15. Dezember, 15. März und
01. Juni des o. g. Zeitraums fällig. Die fälligen Raten werden per Lastschrift
eingezogen bzw. sind pünktlich zu den o. g. Terminen zu bezahlen.
(2) Bei Eintritt während des o. g.
Zeitraums werden die Gebühren anteilig ab Beginn des Eintrittsmonats berechnet.
|
Gebührenordnung
Instrumental-Einzelunterricht |
|||
|
|
Jährliche Unterrichtsgebühr pro
Person |
||
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|
30 Min./Woche |
45 Min./Woche |
60 Min./Woche |
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bei Einzelunterricht |
575,00 € |
875,00 € |
1.150,00 € |
|
Einzelunterricht Geige |
|
875,00 € |
1.150,00 € |
|
bei Zweier-Gruppe pro Person (nur Gitarre oder Flöte) |
290,00 € |
440,00 € |
575,00 € |
|
Gruppenunterricht Blockflöte mit mehr als 2 Personen |
Preis auf Anfrage |
||
|
Bedingungen
und Gebühren Instrumental-Einzel-Unterricht |
||
|
|
à 30 Minuten |
à 45 Minuten |
|
10 Unterrichtseinheiten |
158,00 € |
237,00 € |
|
Die Unterrichtseinheiten sind, unter Berücksichtigung
der Ferienzeiten, innerhalb von 6 Monaten ab Vertragsabschluss zu nehmen. In
diesem Zeitraum nicht genommene Einheiten verfallen. |
||
Die Unterrichtstermine werden mit
der Dozentin/dem Dozenten abgesprochen, evtl. über das Paket hinausgehende Unterrichtseinheiten
bedürfen eines neuen Vertrages.
Nicht mindestens 1 Tag vor
Unterricht abgesagte Stunden gehen zu Lasten der Teilnehmerin/des Teilnehmers.
|
Gebührenordnung
Gesangsunterricht |
||
|
12 Unterrichtseinheiten |
à 30 Minuten |
299,00 € |
|
24 Unterrichtseinheiten |
à 30 Minuten |
598,00 € |
|
12 Unterrichtseinheiten |
à 45 Minuten |
424,00 € |
|
24 Unterrichtseinheiten |
à 45 Minuten |
848,00 € |
|
Bei 24 gebuchten Unterrichtseinheiten ist die Gebühr für
die ersten 12 Termine sofort per Lastschrift fällig, die Restzahlung muss mit
Beginn des zweiten Teils beglichen werden. |
||
|
Die Unterrichtseinheiten sind
innerhalb von 6 bzw. 12 Monaten nach Vertragsabschluss zu nehmen.
Ferienzeiten werden berücksichtigt! In diesem Zeitraum nicht genommene
Einheiten verfallen! |
||
21.3. Kündigung
Der Teilnehmer kann nur aus zwingenden Gründen kündigen;
ansonsten ist die Anmeldung bis zum Ende des laufenden Unterrichtsjahres
gültig.
21.4. Unterrichtsausfall
(1) Unterrichtsstunden, die durch Krankheit oder
unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, bleiben bis zu jährlich 3
Unterrichtseinheiten gebührenpflichtig. Darüber hinaus gehende
Unterrichtsausfälle werden nachgeholt bzw. die Gebühren entsprechend
verringert. Dies ist mit der zuständigen Lehrkraft zu vereinbaren.
(2) Auf Veranlassung des Teilnehmers ausgefallene Stunden
sind gebührenpflichtig. Im Allgemeinen richten sich die unterrichtsfreien Tage
nach der für Bayern gültigen Ferienordnung und den gesetzlichen Feiertagen.
Änderungen können mit dem jeweiligen Dozenten abgesprochen werden, bedürfen
jedoch der Zustimmung des Fachbereichs.
Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung erkennen Sie diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Für Gruppen-Kurse und Workshops im Rahmen
des Fachbereiches Musik gelten die AGB der vhs Landshut.
22. Zusätzliche Vereinbarungen
zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die
Fachbereiche Beruf
und vhs
business sowie EDV
und
E-Learning bzw. die e-media@cademy
Durch die Anmeldung zu einem Kurs oder Seminar bzw. Lehrgang
der Fachbereiche Berufliche Bildung, EDV/ e-media@cademy
erkennt der Teilnehmer die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vhs für die oben genannten Fachbereiche an, die in der
Geschäftsstelle aufliegen und dem Teilnehmer auf Verlangen ausgehändigt werden.
Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich von der
Geschäftsleitung der vhs bestätigt sind.
22.1. Anmeldung und Zahlung der
Kursgebühr
Die Anmeldung zu Kursen und Veranstaltungen muss spätestens
15 Tage vor Kursbeginn erfolgen. Anmeldungen via Internet bzw. E-Mail müssen 21
Tage vor Kursbeginn stattfinden. Die Anmeldung kann schriftlich (per E-Mail,
Fax oder Brief), telefonisch oder persönlich erfolgen und ist für den
Teilnehmer verbindlich. Der Vertrag kommt mit Annahme durch die vhs, die keiner bestimmten Form bedarf, zustande. Die
Übersendung oder Aushändigung einer Rechnung oder Teilnehmerkarte gilt als
Vertragsannahme. Die Zahlung der Gebühr muss bis Kursbeginn erfolgt sein, sofern
der Kurs/das Seminar nicht länger als drei Monate dauert. Dauert der Kurs/das
Seminar bzw. der Lehrgang länger als drei Monate, so ist die Kursgebühr
vierteljährlich im voraus
vom Teilnehmer zu entrichten. Die Rechnung über die Kursgebühr bzw. Erstgebühr
dient gleichzeitig als Anmeldebestätigung. Bei schriftlicher Anmeldung und
gleichzeitiger Bezahlung durch Scheck wird dem Kursteilnehmer eine
Teilnehmerkarte/Quittung übersandt. Diese liegt für den Teilnehmer nach
Überweisung der Kursgebühr im Sekretariat der vhs
bereit. Ohne Bezahlung der Gebühr bzw. Erstgebühr ist eine Teilnahme am
Kurs/Seminar bzw. Lehrgang ausgeschlossen.
22.2. Ferienordnung
Im Allgemeinen richten sich die kursfreien Tage nach der für
Bayern gültigen Ferienordnung und den gesetzlichen Feiertagen. Änderungen
können mit dem jeweiligen Dozenten abgesprochen werden, bedürfen jedoch der
Zustimmung der Fachbereichs- bzw. Geschäftsleitung. Bei allen Maßnahmen, die im
Auftrag Dritter durchgeführt werden gelten gesonderte Ferienordnungen.
22.3. Prüfungsvoraussetzungen
Schließt ein Kurs/Seminar oder ein Ausbildungslehrgang mit
einer Prüfung ab, so ist allein der Teilnehmer dafür verantwortlich, dass er
die für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen, die vor
Kursbeginn bekannt gegeben worden sind, erfüllt. Die vhs
ist nicht verpflichtet, das Vorliegen der Voraussetzungen zu überprüfen. Der
Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung oder Ableistung einer Prüfung.
Auch die fristgerechte Anmeldung zu Prüfungen obliegt allein dem Teilnehmer.
22.4. Kündigung von Kursen,
Lehrgängen, Seminaren
Der Vertrag über die Teilnahme an einem Kurs,
Ausbildungslehrgang oder Seminar kann vom Teilnehmer bis 8 Tage vor Beginn des
Kurses/Seminars bzw. Lehrganges ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die
Kündigung muss stets schriftlich erfolgen; entscheidend für die Frist ist das
Datum des Eingangs bei der Geschäftsstelle. Kündigt der Teilnehmer bis zum
achten Tag vor Kursbeginn, werden bereits bezahlte Gebühren in voller Höhe
zurückerstattet; danach wird bei Kursen/Seminaren bzw. Lehrgängen bis zu drei
Monaten die volle Kurs- bzw. Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr und bei Lehrgängen
mit einer Dauer über drei Monaten die Erstgebühr für die ersten sechs Monate
fällig. Bei Lehrgängen steht dem Teilnehmer ein Kündigungsrecht zum Ablauf des
ersten Halbjahres nach Lehrgangsbeginn und danach mit einer Frist von 3 Monaten
zu. Kommt der Kursteilnehmer bei einem Kurs oder Lehrgang, bei dem die
Kursgebühr in Raten zahlbar ist, mit der Zahlung einer Rate in Verzug und zahlt
er trotz einer Nachfrist nicht, so ist die vhs zur
fristlosen Kündigung des Vertrages und zum sofortigen Ausschluss des
Teilnehmers vom Kurs berechtigt. Für Maßnahmen und Lehrgänge, welche von
Dritten gefördert bzw. bezahlt werden (z. B. SGB III), gelten die jeweils
vereinbarten Teilnahme- und Kündigungsbedingungen.
22.5. Maßnahmen der Agentur für
Arbeit und der JobCenter
(Bildungsgutscheine)
22.5.1. Abmahnungen
Abmahnungen erfolgen bei Verletzung der akzeptierten Schul-
und Hausordnung und der guten Sitten in Absprache mit der zuständigen Agentur
für Arbeit und der JobCenter.
22.5.2. Abbruch
Mit dem dritten Verweis erfolgt der vorzeitige Austritt aus
der Maßnahme. Die Arbeitsagentur und die JobCenter
werden darüber schriftlich informiert. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, die
Maßnahme aus wichtigem Grund (z. B. Arbeitsaufnahme) abzubrechen. Dies erfolgt
in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit und der JobCenter.
22.5.3. Zahlung nach Abbruch
Im Falle eines vorzeitigen Austritts einer Maßnahme sind noch
zwei der nach dem Ausscheiden (letzter Anwesenheitstag) fälligen Monatsraten zu
den entsprechenden Fälligkeitsterminen auszuzahlen. Dies gilt nicht, wenn der
Maßnahmenträger den Abbruch zu vertreten hat.
22.6. Besondere Bedingungen für
die Computernutzung
22.6.1. Verwendung von Software
22.6.1.1. Die im Rahmen der Kurse zugänglich gemachten
Programme dürfen auf keine Weise verändert, vervielfältigt, verbreitet oder
öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Nutzung ist nur zum Zweck der
Kursteilnahme zulässig.
22.6.1.2. Bei Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmende für die
entstandenen Schäden.
22.6.2. Internetzugang
22.6.2.1. Soweit die Volkshochschule Landshut einen
Internetzugang zur Verfügung stellt, ist dessen Nutzung nur zum Zweck der
Kursteilnahme zulässig. Internet-Seiten mit pornografischem, rassistischem oder
diskriminierendem Inhalt dürfen nicht aufgerufen werden.
22.6.2.2. Bei Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmende für die
entstandenen Schäden.
22.6.3. Datenverlust,
Computerviren
22.6.3.1. Jeder Teilnehmende ist für die Sicherung seiner
Daten selbst verantwortlich. Die Volkshochschule Landshut übernimmt keine
Haftung für Datenverlust.
22.6.3.2. Die Volkshochschule Landshut übernimmt keine
Haftung für Schäden, die durch die Anwendung erworbener Kenntnisse, oder durch
die Nutzung erstellter oder veränderter Programme, oder durch Computerviren
oder andere destruktive Programme verursacht werden.
23. Anerkennung Sozialpass der
Stadt Landshut
Die vhs
Landshut erkennt den Sozialpass der Stadt Landshut an. Hierzu ist eine
persönliche Anmeldung in der Geschäftsstelle - unter Vorlage des Sozialpasses
der Stadt Landshut und eines Lichtbildausweises - erforderlich. Die Details und
die Gebührenregelung entnehmen Sie bitte unserem Flyer „Sozialpass“, welcher in
der Geschäftsstelle aufliegt.
24. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Landshut.
25. Gültigkeit der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
Mit Bekanntgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
verlieren die früheren Bedingungen ihre Gültigkeit. Sollten eine oder mehrere
der vorstehenden Vereinbarungen ungültig sein, so berührt dies die Gültigkeit
der übrigen Vereinbarungen nicht.



